Prüfungsanfechtung

Das griffige Schlagwort „Prüfungsanfechtung“ beschreibt das rechtliche Vorgehen eines Prüflings gegen eine ihn belastende Prüfungsentscheidung mittels der Einlegung eines (Anfechtungs-)Widerspruchs und/oder der Erhebung einer (Anfechtungs-)Klage.

Wenn Sie mich mit der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung und/oder ihrer Durchführung beauftragen, profitieren Sie davon, dass ich aufgrund meiner einschlägigen Fachpublikationen – insbesondere meiner Doktorarbeit – und meiner langjährigen praktischen Tätigkeit der Spezialist für Prüfungsrecht geworden bin und daher Ihre Rechte konsequent und rechtskundig durchzusetzen kann. Erfahren Sie mehr über mich in meinem Profil.