Anfechtung der Ergebnisse der Meisterprüfung

Wenn Sie eine anwaltliche Beratung bei einer beabsichtigten Anfechtung der Ergebnisse der von Ihnen abgelegen Meisterprüfung oder Unterstützung bei deren Durchführung benötigen, sind Sie bei mir richtig aufgehoben. Aufgrund meiner entsprechenden langjährigen Tätigkeit verfüge ich über ausgiebige Kenntnisse und Erfahrungen im Meisterprüfungsrecht, von denen Sie im Falle meiner Beauftragung profitieren.

Wesen, Bedeutung und Regelungen der Meisterprüfung

Die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung stellt auch nach der Handwerksrechtsnovelle von 2004, mit der in vielen Gewerken der Meisterzwang ganz oder teilweise aufgehoben worden ist, bei den zulassungspflichtigen Handwerken nach wie vor die Regelvoraussetzung für dessen selbstständige Ausübung als stehendes Gewerbe dar.

Dies gilt umso mehr, als im Jahr 2019 in zahlreichen Gewerken der Meisterzwang wieder eingeführt worden ist.

Bei der Meisterprüfung handelt es sich um eine Fortbildungsprüfung im Sinne des § 42 der Handwerksordnung (HwO). Ihr Bestehen berechtigt nach den zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Änderungen der Handwerksordnung auch dazu, den Titel „Bachelor Professional“ zu führen.

Die Meisterprüfung wird aber aufgrund ihres Umfangs und ihrer Bedeutung als eigenständige Prüfung wahrgenommen, für deren Durchführung auch eine ganze Reihe spezieller Prüfungsregelungen gelten (§§ 45 ff HwO; die jeweilige fachspezifische Meisterprüfungsordnung, Meisterprüfungsverfahrensordnung (MPVerfVO); Allgemeine Meisterprüfungsordnung (AMVO).

Anfechtung der Ergebnisse der Meisterprüfung anstatt oder neben ihrer Wiederholung

Die Ablegung der Meisterprüfung im Handwerk ist mit einem erheblichen zeitlichen, fachlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Viele Kandidaten können diese daher nicht ohne Weiteres wiederholen. Sie sind aber vielfach auf den Meistertitel angewiesen, um einen Betrieb übernehmen oder fortführen zu können.

Das Nichtbestehen der Meisterprüfung kann daher erhebliche berufliche und/oder finanzielle Nachteile nach sich ziehen.

Die Anfechtung des in der Meisterprüfung erzielten (negativen) Prüfungsergebnisses stellt daher für viele Prüflinge eine echte Option dar.

Ziel einer Prüfungsanfechtung

Ziel einer Prüfungsanfechtung kann es sein, die Meisterprüfung noch ohne deren Wiederholung zu bestehen, nur Teile derselben wiederholen zu müssen, oder eine Wiederholung der Prüfung unter Aufhebung des Prüfungsergebnisses und Erstattung der Prüfungskosten zu erreichen.

Welches Ziel mit Aussicht auf Erfolg angestrebt werden kann, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab, insbesondere davon, ob die Bestehensvoraussetzungen nur knapp oder weit verfehlt worden sind, welche Fehler bei der Prüfung aufgetreten sind und welche Einwendungsmöglichkeiten sich daraus ergeben.

Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung

Eine (abschließende) Aussage dazu, ob eine Anfechtung der im Rahmen der Meisterprüfung erzielten Prüfungsergebnisse Aussicht auf Erfolg hat, lässt sich grundsätzlich erst nach einer näheren Prüfung des Sachverhalts treffen.

Allgemein kann ich aber auf der Grundlage meiner bisherigen Erfahrungen feststellen, dass die Durchführung der Prüfung und die Leistungsbewertung häufig wenig meisterlich erfolgen.

Regelmäßig treten Bewertungsverfahrensfehler auf (Falsche Besetzung des Prüfungsausschusses, keine Bewertung der Prüfungsleistungen entsprechend den Vorgaben der MPVerfVO), deren erfolgreiche Geltendmachung bei schriftlichen Prüfungsleistungen zu ihrer Neubewertung führt und bei mündlichen und praktischen Prüfungsleistungen in der Regel einen Anspruch auf deren erneute Erbringung begründet.

Weniger aussichtsreich ist wie auch allgemein die Geltendmachung von fachlichen Rügen gegen die Bewertung.

Häufig ist die Kandidatin bzw. der Kandidat dazu auch nicht oder nicht ausreichend in der Lage, weil sich die tragenden Gründe der Bewertung nicht aus den Korrekturbemerkungen/Prüfungsprotokollen ergeben. In diesen Fällen kann eine Neubewertung der betroffenen Prüfungsleistung mit ordnungsgemäßer Begründung verlangt werden.

Insgesamt betrachtet lohnt es sich aus meiner Sicht, insbesondere bei einem knappen Verfehlen der Bestehensvoraussetzungen die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung prüfen und bei – sich oft ergebenden – hinreichenden Ansatzpunkten auch durchführen zu lassen.

Meine Leistungen

Im Rahmen einer telefonischen und/oder schriftlichen (Erst-)Beratung kann ich Ihnen eine erste Einschätzung zu den (Erfolgs-)Aussichten einer Prüfungsanfechtung in Ihrem Fall geben.

Deren genaue Begutachtung kann erst in einem zweiten Schritt nach Sichtung der einschlägigen Prüfungsunterlagen erfolgen. Bei hinreichenden Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung führe ich diese gerne für Sie durch.

Kosten

Informationen zu den Kosten einer Anfechtung des in der Meisterprüfung erzielten Prüfungsergebnisses finden Sie in meinem diesbezüglichen Beitrag.