Anfechtung universitärer Prüfungsergebnisse

Seit der Umstellung der Studiengänge auf das Bachelor-/Mastersystem beginnt die (Abschluss-)Prüfung quasi im ersten Semester. Denn das endgültige Nichbestehen eines Moduls führt zum Verlust des Prüfungsanspruchs und zur Exmatrikulation.

Die daraus resultierenden Folgen können gravierend sein, weil der Verlust des Studierendenstatus etwa auch zur Beendigung einer werkstudentischen Beschäftigung führt, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts benötigt wird.

Meine Kompetenzen, Erfahrungen und Leistungen

Schon seit vielen Jahren kontaktieren mich Studierende, die sich genau in dieser Situation befinden, und wünschen meinen Rat und meine Vertretung in ihrer Angelegenheit. Sie wollen die Exmatrikulation verhindern oder jedenfalls verschieben und nach Möglichkeit das Studium fortsetzen und erfolgreich beenden, wissen aber nicht, welche Rechtsschutzmöglichkeiten sie haben.

Ich berate Studierende in dieser Situation umfassend, prüfe, ob die streitgegenständliche Bewertung der Modulprüfungsleistung(-en) mit Aussicht auf Erfolg angefochten werden kann und führe die Prüfungsanfechtung bei bestehenden Erfolgsaussichten durch.

Zugleich zeige ich Ihnen Wege auf, wie der drohenden oder bereits erfolgten Exmatrikulation begegnet werden kann.

Einen Ratgeber zu Ihren Rechtsschutzmöglichkeiten bei drohender oder erfolgter Exmatrikulation wegen des endgültgigen Nichtbestehens einer Prüfung finden Sie demnächst in meinem Shop.

Da Modulprüfungsleistungen aber nur begrenzt wiederholt werden können, sollte aber bereits die erste negativ bewertete Modulprüfungsleistung angefochten werden, wenn diese nur knapp nicht bestanden worden ist und es aussichtsreiche Angriffspunkte gibt.

Dementsprechend werde ich auch oft von Studierenden konsultiert, die zwar noch Wiederholungsmöglichkeiten haben, aber mit der Bewertung einer Modulprüfungsleistung nicht einverstanden sind.

Ich vertrete Studierende aller Studiengänge bundesweit und verfüge dementsprechend über vielfältige Erfahrungen bei der Anfechtung der Bewertung von universitären Prüfungsleistungen.

Erfolgsaussichten

Aufgrund der Vielzahl der Universitäten und Studiengänge und der unterschiedlichen Prüfungsformen lassen sich zu den Erfolgssaussichten der Anfechtung universitärer Prüfungen kaum allgemeine Angaben machen.

Festhalten aber lässt sich, dass unter der Masse der Prüfungen, die an jeder Universität abgenommen werden, nicht selten die Ausgestaltung und Durchführung der Prüfungen leidet. Dies beginnt häufig schon beim Erlass der Prüfungsssatzung und setzt sich fort bei der Auswahl der Prüferinnen und Prüfer, der Festlegung der Prüfungsinhalte und dem Verfahren der Bewertung.

Mit anderen Worten ist die durchschnittliche Fehlerquote recht hoch, wodurch sich entsprechende Angriffsmöglichkeiten für den Studierenden ergeben. Ein Nichtbestehens-/Exmatrikulationsbescheid der (Fach-)Hochschule sollte daher nicht ohne Weiteres akzeptiert werden.

Kosten meiner Beauftragung

Informationen zu den Kosten einer Anfechtung des in einer universitäten Prüfung erzielten Prüfungsergebnisses finden Sie in meinem diesbezüglichen Beitrag.