Studienplatzklage
Nach dem Erhalt eines Ablehnungsbescheides im regulären Bewerbungsverfahren eröffnet Ihnen eine „Studienplatzklage“ die Möglichkeit, noch Ihren Wunschstudienplatz an Ihrer Wunsch-Uni zu erhalten.
Das Verfahren der Studienplatzklage beginnt mit der Stellung eines Antrags bei Ihrer Wunsch-Uni auf Zuweisung eines Studienplatzes in dem angestrebten Studiengang außerhalb der ermittelten Kapazität. Im Regelfall wird es dann fortgesetzt durch die Einreichung eines entsprechenden Antrags beim Verwaltungsgericht.
In den einzelnen Artikeln auf dieser Seite erfahren Sie mehr zu dem Hintergrund, dem Ablauf, den Kosten und den Erfolgsaussichten einer „Studienplatzklage“.