Kontakt
Rechtsanwalt
Dr. Benjamin Unger
Spezialist für Prüfungsrecht
Abelmannstr. 27
30519 Hannover
Telefon: 0511- 6960 7570
Telefax: 0511- 6960 8364
E-Mail: info@ra-b-unger.de
E-Mail für Mandatsanfragen: anfrage@ra-b-unger.de
Bürozeiten: Mo. – Do., 10-18 Uhr, Fr.: 10-16 Uhr
Mandatsanfragen nimmt meine digitale Assistentin Kira entgegen
Bitte richten Sie Mandatsanfragen bevorzugt an meine digitale Assistentin Kira. Sie können den Chat mit ihr über den Logo-Icon unten rechts auf meiner Website starten. Betätigen Sie im Chat dann bitte den Button „Mandatsanfrage starten“. Alternativ ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail möglich (anfrage@ra-b-unger.de).
Wenn Sie eine Mandatsanfrage an mich richten, schildern Sie mir bitte möglichst genau den Sachverhalt, aus dem sich Ihr Anliegen ergibt. Liegen Ihnen bereits Schriftstücke vor, welche diesen (ergänzend) dokumentieren, stellen Sie mir diese bitte zur Verfügung. Benennen Sie bitte den Gegenstand Ihres Anliegen, also was Sie mit einer beabsichtigen Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erreichen möchten bzw. welche konkreten Rechtsfragen Sie haben.
Onlinebuchung von Erstberatungsterminen/schrifliche (Erst-)Beratung
Wenn Sie ein Erstberatungsgespräch wünschen, das telefonisch oder per Videotelefonat durchgeführt werden soll, können Sie dafür online einen Termin buchen. Eine Beratung kann auch schriftlich erfolgen.
Grundsätzlich keine Gesprächsannahme am Wochenende/an Feiertagen
Ich sehe mich aufgrund einschlägiger Vorkommnisse in der Vergangenheit zu dem Hinweis veranlasst, dass Telefonanrufe außerhalb der angegebenen Bürozeiten grundsätzlich nicht persönlich entgegen genommen werden, insbesondere nicht zur Nachtzeit und an üblicherweise arbeitsfreien Tagen, also an den Wochenenden und an Feiertagen.
Für eine solche „Notfallbereitschaft“ außerhalb der üblichen Bürozeiten besteht insbesondere auch bei einem prüfungsrechtlichen Anliegen keine Notwendigkeit.
Am Wochenende und an Feiertagen können Rechtsbehelfsfristen ohnehin nicht ablaufen. Und soweit dies in der Woche an den Werktagen möglich ist, kann in den meisten Fällen in der verbleibenden Zeit „kurz vor Toreschluss“ die Sach-und Rechtslage meist nicht mehr eingehend geprüft und ein fundierter Rechtsrat daher ohnehin nicht mehr erteilt werden.
Nutzen Sie ggf. das Serviceangebot in meinem Shop
Nutzen Sie demnächst auch mein Service-Angebot in meinem Shop, in dem ich Ihnen alsbald 24 h am Tag Ratgeber, Checklisten, Rechtstipps und Musterschriftsätze zum kostenpflichtigen Download zur Verfügung stehen.
Mithilfe der Ratgeber etc. können Sie die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall grob einschätzen und mithilfe eines für Ihren Fall passenden Musterschriftsatzes zunächst selbst fristwahrend die Ihnen offen stehenden Rechtsbehelfe ergreifen.
Im Anschluss können Sie mich dann ggf. mit der Prüfung der Erfolgsaussichten dieses Rechtsbehelfs beauftragen.
Erstkontakt/Orientierungsgespräch kostenlos
Wenn Sie eine (Mandats-)Anfrage über meine digitale Assistentin Kira oder per E-Mail an mich richten, um allgemeine Informationen (wie etwa zu den generellen Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung in Ihrem Ausbildungs- und/oder Studiengang, meinen Erfahrungen in dem jeweiligen Bereich, dem Ablauf und den Kosten einer Prüfungsanfechtung etc. ) zu erhalten, auf deren Grundlage Sie erst entscheiden wollen, ob Sie mich mit der Beratung bzw. Vertretung in Ihrer Sache beauftragen wollen, dann ist die Erteilung entsprechender Auskünfte für Sie kostenlos. Sie haben auch die Möglichkeit, über meine Terminbuchungsseite einen Termin für ein kostenloses Orientierungsgespräch zu buchen, in dem ich Ihnen eine Orientierung biete, ob in Ihrer Situation ein rechtliches Vorgehen möglich und sinnvoll ist und allgemeine Auskünfte etwa zu den anfallenden Kosten für die beabsichtigte Rechtverfolgung oder Rechtsverteidigung, deren Ablauf etc. erteilt werden.
Konkrete Rechtsberatung kostenpflichtig
Erfahrungsgemäß kann aber insbesondere ein (erstes) telefonisches Orientierungsgespräch schnell in eine konkrete Rechtsberatung übergehen oder sich die Klärung Ihrer Fragen bzw. die Erteilung der von Ihnen erbetenen – vermeintlich allgemeinen – Auskünfte in der Sache schon als solche darstellen.
Dass eine konkrete Rechtsberatung ebenso wie auch die Inanspruchnahme jeder anderen anwaltlichen Dienstleistung kostenpflichtig ist, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Mit den Worten des Gesetzes (vgl. § 612 BGB) kann die Erteilung eines Rechtsrats bzw. eine rechtliche Einschätzung durch einen Rechtsanwalt den (regelmäßigen) Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwartet werden.
Daher wird auch in der Rechtsprechung seit jeher angenommen, dass der Rechtsanwalt eine Vergütung für eine von ihm geleistete (Erst-)Beratung auch dann verlangen kann, wenn er den Ratsuchenden zuvor nicht auf ihre Entstehung und/oder Höhe hingewiesen hat.
In meiner anwaltlichen (Beratungs-)Praxis erlebe ich es aber immer wieder, dass Ratsuchende wie selbstverständlich eine kostenlose Rechtsberatung erwarten. So endet ein Erstkontakt mitunter abrupt, wenn ich darauf hinweise, dass ich die an mich gerichteten Fragen nur im Rahmen einer kostenpflichtigen (Erst-)Beratung beantworten könne.
Mein Eindruck ist, dass insbesondere eine telefonische (Erst-)Beratung von vielen Ratsuchenden nicht als gebührenpflichtige anwaltliche Dienstleistung (an-)erkannt wird.
Das mag mit der Flüchtigkeit des Produktes zusammenhängen und dem vermeintlich geringen Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts mit einer telefonischen Beratung. Hinzu kommt, dass viele Ratsuchende ganz offenbar erst dann bereit sind, etwas zu investieren, wenn ihnen hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung zugesichert werden können.
So erhalte ich häufig E-Mails mit einer umfassenden Schilderung des Sachverhalts und nicht weniger umfangreichen Anlagen und der Bitte um kurzfristige (!) Prüfung und Rückmeldung, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Teilweise wird ausdrücklich klargestellt, dass nur eine kostenlose Einschätzung gewünscht werde.
Aufgrund dieser Eindrücke und Erfahrungen möchte ich hier ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich für kostenlose Rechtberatungen nicht zur Verfügung stehe! Ich muss für jeden falschen Rechtsrat haften und habe allein wegen dieses Risikos ein Interesse an dem Ausgleich desselben durch eine von Ihnen zu leistende Vergütung.
Zudem beansprucht eine Beratung meine Zeit, die mir für die Bearbeitung anderer Mandate fehlt. Auch wenn der Zeitaufwand für eine Beratung mitunter gering und geringer sein mag als für die Erbringung manch anderer anwaltlicher Dienstleistung, stellt dies nicht den Anspruch auf eine Vergütung in Frage. Dieser Gesichtspunkt ist nur bei der Bemessung ihrer Höhe zu berücksichtigen.
Sie müssen im Übrigen bedenken, dass ich nur aufgrund einer langjährigen, herausfordernden, qualifizierten Ausbildung und meiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit und den während dieser Zeit gesammelten Erfahrungen dazu in der Lage bin, Sie überhaupt, und kompetent und zügig rechtlich beraten zu können.
Sie vergüten also nicht nur meine Zeit, sondern vor allem auch die Qualität meiner Beratung, die auf den von mir erworbenen vertieften theoretischen Kenntnissen und langjährigen praktischen Erfahrungen aufbaut, und damit letztlich auch die Zeit und Kraft, die ich in meine Aus- und Fortbildung investiert habe.