Anwalt & Kanzlei

Meine seit 2006 bestehende, bundesweit agierende Kanzlei ist ausschließlich im Prüfungsrecht, (weiteren) ausgewählten Bereichen des Bildungsrechts sowie Rechtsgebieten tätig, die sich mit dem Prüfungsrecht überschneiden.

Der wesentliche Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt nach wie vor in der Erbringung umfassender Rechtsdienstleistungen im Prüfungsrecht, wobei die Beratung und Vertretung von Prüflingen bei der Prüfungsanfechtung ganz im Vordergrund steht.

Durch diese bewusste Beschränkung meiner anwaltlichen Tätigkeit verfüge ich namentlich im Prüfungsrecht über umfassende praktische Erfahrungen und vertiefte Spezialkenntnisse, die durch meine einschlägigen Fachpublikationen – insbesondere meine Dissertation – belegt sind.

Mehr über mich und meine Kanzlei erfahren Sie in den Beiträgen auf dieser Seite.