Sonstige Prüfungen

Ich berate und vertrete Sie bei der (beabsichtigten) Anfechtung aller berufsbezogenen und auch sonstigen Prüfungsentscheidungen.

Ich habe mich aber darauf beschränkt, nur auf diejenigen berufsbezogenen Prüfungen näher einzugehen, bei denen Prüflinge am häufigten eine Beratung und Vertretung bei einer (beabsichtigten) Prüfungsanfechtung erbitten.

In meiner anwaltlichen Praxis steht die Beratung und Vetretung bei der (beabsichtigten) Anfechtung der Ergebnisse einer berufsbezogenen Prüfung ganz im Vordergrund.

Nur vereinzelt wenden sich Prüflinge an mich, die beabsichtigen, mit meiner Hilfe das Ergebnis einer nicht berufsbezogenen Prüfung anzufechten. Im Vordergrund steht hier die beabsichtigte Anfechtung der Ergebnisse der absolvierten Jägerprüfung.

Für die Anfechtung der Ergebnisse einer nicht berufsbezogenen Prüfung gelten andere Grundsätze als bei einer Anfechtung der Ergebnisse einer berufsbezogenen Prüfung. Der Prüfling kann sich grundsätzlich nicht auf das Grundrecht der Berufsfreiheit berufen, weshalb insbesondere weniger strenge Maßstäbe für die Überprüfung der Bewertung gelten.

Über Einzelheiten informiere ich Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.