Berufsrecht

Das Berufsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen eine (frei-)berufliche Tätigkeit aufgenommen werden und in welcher Art und Weise sie ausgeübt werden darf bzw. muss. Das Berufsrecht untergliedert sich also in das Berufszugangsrecht auf der einen und das Berufsausübungsrecht auf der anderen Seite.

Berufszugangsrecht

Das Berufszugangsrecht ist seinem Inhalt nach allgemein dadurch gekennzeichnet, dass beinahe die Aufnahme jeder (frei-)beruflichen Tätigkeit von dem Erwerb bestimmter Qualifikationen im Rahmen einer Ausbildung und/oder – zumindest – deren Nachweis in einer Prüfung abhängig gemacht wird.

Soweit die Aufnahme und Ausübung eines Berufs von dem Nachweis bestimmter Qualifikationen abhängig gemacht wird, beschränkt dies die grundrechtlich garantierte Freiheit des Berufs und im Einzelfall kann man sich die Frage stellen, ob dieser Freiheitseingriff verhältnismäßig ist.

Ein Beispiel insoweit ist etwa die Diskussion um die Legitimität des längst gelockerten Meisterzwangs als Voraussetzung für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit im Handwerk.

Bestehen ernsthafte und gut begründbare Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der den Berufszugang versperrenden Regelungen, können und sollten diese im Rahmen eines Berufszugangsrechtsstreits – notfalls auch vor dem Bundes-oder einem Landesverfassungsgericht in einem Verfassungsbeschwerde- oder ähnlichen Verfahren – geltend gemacht werden.

Von weitaus größerer praktischer Relevanz sind aber Prüfungsrechtsstreitigkeiten.

Bei ihnen geht es immer um die Frage , ob die den Berufszugang im Grundsatz zu Recht beschränkenden Regelungen im Rahmen der Durchführung des Prüfungsverfahrens richtig angewendet werden worden sind, und ob von einem ggf. bestehenden Bewertungsspielraum in zweckmäßiger Art und Weise Gebrauch gemacht worden ist.

Für die sich insoweit im Einzelnen ergebenden Fragen verweise ich auf meinen Beitrag zur Prüfungsanfechtung.

Berufsausübungsrecht

Hier ist noch kurz einzugehen auf die Regelungen, die die Ausübung eines (freien) Berufs nach seiner Aufnahme reglementieren und in den jeweiligen Berufsordnungen etwa für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und (Zahn-)Ärzte normiert sind.

In diesen Berufsordnungen bzw. ergänzenden Regelungen ist etwa festgelegt, ob und unter welchen Voraussetzungen die berufliche Tätigkeit beworben werden darf, welche berufsspezifischen Pflichten insbesondere auch im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen bestehen, Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit insbesondere auch mit anderen Branchen etc.

Aus einem vermeintlichen Verstoß gegen Berufsausübungsregelungen können Rechtsstreitigkeiten mit Kolleginnen und Kollegen und/oder der berufsständischen Kammer resultieren.

In diesen steht nicht selten die Verfassungsmäßigkeit der beschränkenden Regelungen zur Diskussion, gegen die verstoßen worden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit insbesondere zahlreiche Vorschriften für unvereinbar mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit erklärt, die Werbung verbieten oder stark beschränken.

Die Berufsausübungsregelungen befassen sich aber vor allem auch mit den Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und den Voraussetzungen für den Erwerb einer weiteren Qualifikation.

Anzusprechen sind hier vor allem die in den Facharzt-/Weiterbildungs- und Fachanwaltsordnungen normierten Voraussetzungen für den Erwerb einer Facharztbezeichnung bzw. eines Fachanwaltstitels.

Danach müssen hinreichende praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Fachgebiet und die erforderlichen theoretischen Kenntnisse in einer schriftlichen und/oder mündlichen Prüfung nachgewiesen werden.

Wer die Prüfung nicht besteht, hat die Möglichkeit, das Ergebnis anzufechten, von der insbesondere Ärztinnen und Ärzte Gebrauch machen, für deren weitere berufliche Laufbahn das Führen eines Facharzttitels von erheblicher Bedeutung ist.

Für die sich im Rahmen einer solchen Prüfungsanfechtung stellenden Fragen kann ich auf meine allgemeinen Beiträge zur Prüfungsanfechtung Prüfungsanfechtung verweisen.

Meine Rechtsdienstleistungen und Erfahrungen im Berufsrecht

Im Berufsrecht berate ich Sie hinsichtlich aller Rechtsfragen und -probleme, die mit der Aufnahme und Ausübung eines (freien) Berufs im Zusammenhang stehen, und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich in aus ihnen resultierenden Rechtsstreitigkeiten.

Häufig sind dabei meine vielfach nachgewiesenen Kernkompetenzen im Prüfungsrecht gefragt.

Aber auch außerhalb derselben kann ich Sie aufgrund meiner praktischen Erfahrungen und insbesondere auch einschlägigen verfassungsrechtlichen Kenntnisse kompetent im Berufsrecht beraten und vertreten.

Kosten

Soweit sich eine Berufsrechtsstreitigkeit in der Sache als Prüfungsrechtsstreitigkeit darstellt, kann ich auf meinen Beitrag zu den Kosten einer Prüfungsanfechtung verweisen.

Im Übrigen sind die Berufsrechtsstreitigkeiten so individuell und der Arbeitsaufwand ist damit so unterschiedlich, dass ich hier keine allgemeinen Angaben machen kann.