Gewerbe-und Handwerksrecht
Das Gewerbe, Gaststätten- und Handwerksrecht regelt im Wesentlichen, unter welchen Voraussetzungen eine gewerbliche bzw. handwerkliche Tätigkeit aufgenommen bzw. ausgeübt werden darf.
Die Aufnahme einer gewerblichen/handwerklichen Tätigkeit erfordert meist immer den Nachweis einer bestimmten beruflichen Qualifikation, wie etwa den Meisterbrief im Handwerk.
Soweit es um Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem (verpassten) Erwerb einer solchen Qualifikation geht, sind meine bekannten Kernkompetenzen im Prüfungsrecht gefragt.
Gerne berate ich Sie hier und vertrete Sie erforderlichenfalls außergerichtlich und gerichtlich.
Es kann aber auch etwa fraglich sein, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme vom Meisterzwang vorliegen oder ein Gewerbetreibender erhält eine Gewerbeuntersagungsverfügung, weil er sich angeblich als unzuverlässig erwiesen hat, deren Rechtmäßigkeit er für fraglich hält.
Auch bei solchen und ähnlichen Rechtsfragen, die mit der Aufnahme/Ausübung eines Gewerbes im Zusammenhang stehen, berate und vertrete ich Sie bei aus ihnen entstehenden Rechtsstreitigkeiten.