Arbeitsrecht

Das Prüfungs-und Beurteilungsrecht auf der einen und das Arbeitsrecht auf der anderen Seite stellen im Grundsatz zwei voneinander unabhängige Rechtsgebiete dar.

Zu einer praktisch bedeutsamen Berührung dieser beiden Rechtsgebiete kommt es aber, wenn einer/einem nicht verbeamteten Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst in Folge des Nichtbestehens einer Prüfung oder einer negativen (Probezeit-)Beurteilung gekündigt oder das Arbeitsverhältnis nicht verlängert/entfristet wird. Davon können insbesondere Quereinsteigerin und Quereinsteiger in den Schuldienst betroffen sein.

Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Bewertung/dienstlichen Beurteilung richtet sich auch in diesem Fall nach den öffentlich-rechtlichen Grundsätzen. Deren (gerichtliche) Anfechtung erfolgt aber vor dem Arbeitsgericht.

So hat sich aus meiner Tätigkeit im Prüfungsrecht auch eine Kompetenz im Arbeitsrecht entwickelt, von der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren können, die ich bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit der (angestrebten) Beendigung von Arbeitsverhältnissen berate und bei ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Klärung vertrete.