Verfassungsrecht

Die Wertentscheidungen des Grundgesetzes sind bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts zu beachten sind, und zwar sowohl bei der Anerkennung etwaiger Ansprüche und der Ermittlung ihres Umfangs als auch der Eröffnung bzw. Begrenzung der Möglichkeiten ihrer (gerichtlichen) Durchsetzung.

Das Verfassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland wird gebildet vor allem durch das Grundgesetz (GG) sowie die jeweiligen Landesverfassungen der einzelnen Bundesländer, in denen zum Teil dem Einzelnen noch weitergehende Rechte als im Grundgesetz gewährleistet werden.

Während eine Verletzung der im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte von jedermann mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann, ist ein entsprechender Rechtsbehelf zur Rüge der Verletzung der in den Landesverfassungen gewährten individuellen (Grund-)Rechte nur teilweise eröffnet (z.B. in Berlin und Hessen).