Beamtenrecht
Das Beamtenrecht weist wesentliche Überschneidungen mit dem Prüfungsrecht auf.
Zunächst wirken sich (negative) Prüfungsentscheidungen im Regelfall immer nachteilig auf die Rechtsstellung der Beamtin(anwärterin)/des Beamten(anwärters) aus. Insbesondere führt der Verlust einer (Laufbahn-)Prüfung immer zur Entlassung der Beamtenanwärterin/des Beamtenanwärters aus dem Beamtenverhältnis.
Die dienstliche Beurteilung einer Beamtin(anwärterin)/eines Beamten(-anwärters) stellt zudem nicht selten die Grundlage für eine negative Prüfungsentscheidung dar. Sie kann insoweit und auch im Übrigen den Berufszugang oder das berufliche Fortkommen ebenso verhindern oder erschweren wie die Bewertung einer Prüfungsleistung. Schließlich sind dienstliche Beurteilungen ebenso wie Prüfungsentscheidungen nur eingeschränkt (gerichtlich) überprüfbar.
Aufgrund dieser Überschneidungen und Parallelen zwischen dem Prüfungs- und Beamtenrecht biete ich Ihnen auch im Beamtenrecht die hier aufgeführten Rechtsdienstleistungen an.