Prüfungsrecht

Die Prüfungsanfechtung stellt die am häufigsten nachgefragte anwaltliche Dienstleistung im Prüfungsrecht dar. Gegenstand der Anfechtung ist dabei immer die erfolgte Bewertung einer erbrachten Prüfungsleistung.

Rechtskonflikte im Prüfungsrecht können aber auch gerade daraus entstehen, dass der Prüfling eine Prüfungsleistung gar nicht erst erbringen darf oder will, er eine bereits erbrachte Prüfungsleistung nicht gegen sich gelten lassen oder umgekehrt das Prüfungsamt diese nicht als seine eigene anerkennen will. Angesprochen damit sind die praktisch ebenfalls bedeutsamen Fälle der Nichtzulassung zur Prüfung, der Nichtgenehmigung eines Prüfungsrücktritts und der Nichtbewertung einer Leistung wegen Täuschungsversuchs.

Ich berate und vertrete Sie auch in diesen Fällen und stehe Ihnen auch bei allen weiteren Rechtsfragen/-problemen im Prüfungsrecht mit Rat und Tat zur Seite.