Schulrecht
Das Schulrecht überschneidet sich mit dem Prüfungsrecht, soweit sich aus ihm rechtliche Vorgaben für die Bewertung von Schülerleistungen und die Möglichkeiten und Grenzen ihrer aussichtsreichen Anfechtung ergeben. Dabei gelten im Wesentlichen die allgemeinen Grundsätze. Informationen zu den Besonderheiten des schulischen Prüfungsrechts erhalten Sie insbesondere in meinem Artikel zur Schulnotenanfechtung.
Im Schulrecht berate ich Sie bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Leistungsbewertung stehen, und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Anfechtung von allen schülerleistungsbezogenen Entscheidungen der Schule.
Einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit stellt dabei die Anfechtung von den in der Abiturprüfung erzielten Prüfungsergebnissen dar.