Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage

Die für Sie natürlich überaus wichtige Frage der Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage lässt sich nicht generell beantworten, weil ihre Beantwortung von vielen Faktoren abhängt.

Erfolgsaussichten hängen insbesondere vom gewünschten Studienfach und der Anzahl der „verklagten“ (Fach-)Hochschulen ab

Maßgebliche Bedeutung für die Erfolgsaussichten einer „Studienplatzklage“ hat natürlich zunächst, welches Fach Sie studieren möchten.

In Studiengängen, die überlaufen sind, müssen Sie auch im gerichtlichen Verfahren der „Studienplatzklage“ damit rechnen, dass Sie viele Konkurrentinnen und Konkurrenten im Kampf um etwaige vom Verwaltungsgericht zusätzlich aufgedeckte Plätze haben. Hier kommt es dann (auch) auf ihr Losglück an.

Natürlich erhöhen sich Ihre Chancen wesentlich, wenn Sie mehr als nur eine Universität „verklagen“.

In den medizinischen Fächern ist ein solches „Rundumschlagsverfahren“ erforderlich, um eine realistische Chance auf einen Studienplatz zu haben. Auch wenn Sie Psychologie studieren möchten, müssen Sie mehrere Universitäten „verklagen“. Dann haben Sie aber auch eine wirklich gute Chance auf den Erhalt eines Studienplatzes.

Umgekehrt sind die Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes in den weniger frequentierten oder neu eingeführten Studiengängen noch einmal wesentlich höher.

Verfahren der Kapazitätsberechnung ist komplex und fehleranfällig

Im Übrigen sollten Sie wissen, dass das Verfahren der Kapazitätsberechnung im hohen Maße komplex und damit fehleranfällig ist.

Zudem fehlt es den an den Hochschulen für die Kapazitätsberechnung zuständigen Personen zum maßgeblichen Zeitpunkt häufig an relevanten Informationen, die sie erst nach der Festsetzung der Zulassungszahl erhalten, und den für die Festsetzung der Zulassungszahlen auf der Grundlage der Berechnungen der (Fach-)Hochschulen zuständigen Ministerien mangelt es weiter an hinreichender Kapazität für die Überprüfung der Berechnung.

Wenn beispielsweise in Baden-Württemberg pro Jahr für ca. 800 Studiengänge die Zulassungszahlen richtig festgesetzt werden müssen, dann liegt es auf der Hand, dass dies nicht gelingen kann.

Man kann also letztlich in vielen Fällen weder den (Fach-)Hochschulen noch den Ministerien einen Vorwurf machen, weil es faktisch unmöglich ist, für alle Studiengänge zum maßgeblichen Zeitpunkt eine den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes genügende Kapazitätsberechnung vorzulegen und die Zulassungszahlen richtig festzulegen.

Aber Sie sollten es sich zunutze machen, dass von den verantwortlichen Stellen Unmögliches verlangt wird!