Erfolgreiche Verteidigung gegen Täuschungsvorwurf durch KI-Nutzung

In einem Widerspruchsverfahren, in dem ich die rechtlichen Interessen meines Mandanten gegen die Frankfurt School of Finance wegen des Vorwurfs der Täuschung in einer Klausur wegen unerlaubter KI-Nutzung vertreten habe, konnte ich einen Erfolg erzielen. Die Hochschule hat aufgrund meines Vorbringens im Widerspruchsverfahren den Vorwurf der Täuschung fallengelassen.

Worum ging es in dem Fall?

Mein Mandant hatte an einer Klausur in Präsenz unter Aufsicht teilgennommen, in der mehrere Prüfungsaufgaben zu lösen waren, bei denen jeweils komplexe Berechnungen erforderlich waren, um zu den richtigen Lösungen zu gelangen. Bei einigen Prüfungsaufgaben wurde ihm von dem verantwortlichen Professor vorgehalten, dass seine Lösungswege, die verwendeten Symbole und Formeln, ungewöhnlich seien, und nicht den in der Lehrveranstaltung vermittelten entsprächen. Aus diesen Inzidien hat der Professor abgeleitet, dass mein Mandant die Prüfungsaufgabe abfotografiert und zur Lösung in eine generative KI eingefügt habe. Mein Mandant hat den Vorwurf der Täuschung in der Klausur im Rahmen seiner Anhörung zu diesem zurückgewiesen. Die Hochschule hielt aber auch im Lichte der Stellungnahme meines Mandanten an dem Täuschungsvorwurf fest. Diese Haltung der Hochschule führte zu meiner Beauftragung. Ich habe mich bei dem Mandanten erkundigt, unter welchen Bedingungen er die Klausur geschrieben hat und wie es zu den ungewöhnlichen Lösungen gekommen ist. Der Mandant erklärte mir, dass während der Klausur mehrere Aufsichtspersonen anwesend gewesen seien, und das die ungewöhnlichen Lösungen daraus resultierten, dass er sich aufgrund seiner Herkunft auch mit russischsprachigen Unterlagen auf die Prüfung vorbereitet habe, und in diesen die von dem Professor als ungewöhnlich angesehenen Lösungswege vorgeschlagen werden.

Wie habe ich argumentiert?

Im Rahmen meiner Widerspruchsbegründung habe ich eingeräumt, dass zwar ein Anscheinsbeweis für das Vorliegen einer Täuschung spreche, bei den Bedingungen, unter denen mein Mandant die Klausur geschrieben hat, die ihm konkret vorgeworfene Täuschungshandlung gar nicht ohne Entdeckung möglich gewesen wäre, und die ungewöhnlichen Lösungen mit den russischsprachigen Lernmaterialien zu erklären seien. Der Anscheinsbeweis für das Vorliegen einer Täuschung sei aufgrund der dargelegten Fakten erschüttert.

Warum hat die Hochschule den Täuschungsvorwurf fallengelassen?

Die Hochschule hat den Täuschungsvorwurf fallengelassen, weil ihr aufgrund meiner Argumentation klar geworden ist, dass sie meinem Mandanten eine Täuschung nicht nachweisen kann. Nur unter diesen Voraussetzungen kann ein Täuschungsvorwurf aufrechterhalten werden.

Wird auch Ihnen eine Täuschung in einer Prüfung durch KI-Nutzung vorgeworfen?

Dann kontaktieren Sie mich gern für ein Orientierungsgespräch oder eine Beratung! Sie können online einen Termin buchen für ein Orientierungsgespräch, wenn Sie noch allgemeine Fragen haben, oder für eine konkrete Rechtsberatung, wenn Sie eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen den Vorwurf der Täuschung wünschen.

Einige allgemeine Fragen beantworte ich bereits in meinem Artikel zum Vorgehen gegen einen Täuschungs-/Plagiatsvorwurf, die Sie zudem auch meiner digitalen Assistentin Kira (KI-Chatbot) stellen können, oder an anfrage@ra-b-unger.de richten können.

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