Erfolgreiche Ergebnisanfechtung Meisterprüfung – Vergleich mit der HWK Osnabrück

In einem Widerspruchsverfahren, in dem ich die rechtlichen Interessen meines Mandanten gegen die Handwerkskammer Osnabrück wegen des endgültigen Nichtbestehens der Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk vertreten habe, konnte ich durch den Abschluss eines Vergleichs einen Erfolg für meinen Mandanten erzielen.

Welcher Sachverhalt lag dem Verfahren zugrunde?

Der Mandant hatte ausweislich des streitgegenständlichen Bescheides der HWK Osnabrück die Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk endgültig nicht bestanden, weil er in der schriftlichen Prüfung auch nach einer absolvierten mündlichen Ergänzungsprüfung zwei Teile der schriftlichen Prüfung nicht bestanden hatte. Der Mandant, der bereits eine Meisterstelle in Aussicht hatte, kontaktierte mich und bat um rechtliche Beratung und Vertretung. Er erhob diverse Rügen gegen die Prüfung, vor allem, dass in einem Teil der schriftlichen Prüfung Gegenstände geprüft worden seien, auf die man ihn nicht vorbereitet hätte.

Wie kam es zum Abschluss des Vergleichs?

Ich erkannte schnell, dass die von dem Mandanten erhobenen Rügen prüfungsrechtlich alle nicht erheblich waren. Daraufhin habe ich die relevanten Prüfungsunterlagen angefordert und nach deren Sichtung und Prüfung festgestellt, dass sowohl die schriftlichen Prüfungsleistungen als auch die von meinem Mandanten in der mündlichen Ergänzungsprüfung erbrachte Leiststung nicht ausreichend begründet worden war(en). Ich habe dies und weiter gerügt, dass der Begründungsmangel bei der mündlichen Ergänzungsprüfung nicht mehr heilbar sei, und bei dem einen schriftlichen Prüfungsteil unzulässigerweise die Note geändert worden sei. Diese Einwände führten zu einem Vergleichsvorschlag, nach dem der streitgegenständliche Prüfungsbescheid aufgehoben wird und mein Mandant die Prüfung in einem Fach der schriftlichen Prüfung wiederholen darf, er aber die Kosten des Verfahrens trägt. Mein Mandant hat diesem Vorschlag zugestimmt.

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