Ergebnisbekanntgabe staatliche Pflichtfachprüfung Baden-Württemberg

Übermorgen, am 09.06.2020, werden die Ergebnisse aus der Frühjahskampagne der staatlichen Pflichtfachprüfung in Baden-Württemberg bekanntgegeben. Ich drücke allen Kandidatinnen und Kandidaten die Daumen, dass sie in der schriftlichen Prüfung ein gutes Ergebnis erzielt haben und zur mündliche Prüfung zugelassen sind. Aber es steht leider jetzt schon fest, dass wie immer einige Prüflinge die staatliche Pflichtfachprüfung nach dem in der schriftlichen Prüfung erzielten Ergebnis nicht bestanden haben.

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur mündlichen Prüfung nur knapp verfehlt haben, sollten Sie – insbesondere wenn es sich bereits um Ihren Wiederholungsversuch gehandelt hat – eine Anfechtung des von Ihnen erzielten Prüfungsergebnisses in Erwägung ziehen.

Gerne berate ich Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung und führe diese bei ihrem Bestehen für Sie durch.

Ich habe bereits zahlreiche Mandantinnen und Mandanten im Rahmen einer (beabsichtigten) Anfechtung der in der staatlichen Pflichtfachprüfung in Baden-Württemberg erzielten Ergebnisse beraten und vetreten. Daher kann ich die Erfolgsaussichten präzise einschätzen und Sie effektiv vertreten.

Aufgrund der großen Nachfrage biete ich für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten, die nach wie vor den persönlichen Kontakt bevorzugen, ab diesem Jahr persönliche Besprechungen in Freiburg an, voraussgesetzt, dass sich dafür genügend Interessentinnen und Interessenten finden.