Erfolgreiche Ergebnisanfechtung Erste Staatsprüfung Lehramt Baden-Württemberg

In einem vor dem Landeslehrerprüfungsamt Baden-Württemberg anhängigen Widerspruchsverfahren konnte ich ausweislich eines bei mir heute eingegangenen Abhilfebescheides einen Erfolg für meinen Mandanten erzielen. Dieser hatte mich beauftragt, weil er ausweislich des streitgegenständlichen Prüfungsbescheides die Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik endgültig nicht bestanden hatte.

Konkret hatte er die Wiederholung der mündlichen Prüfung in der zweiten Fachrichtung Sprache, die gemäß der Coronama-Pandemie-Prüfungsverordnung durchgeführt worden war, nicht bestanden. Im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Ergebnisanfechtung habe ich mehrere Verfahrensfehler festgestellt und mit der Widerspruchsbegründung geltend gemacht.

Im Abhilfebescheid wird nun eingeräumt, dass die Prüfung verfahrensfehlerhaft durchgeführt worden ist und meinem Mandanten die Wiederholung der Prüfung eingeräumt.