Ergebnisanfechtung Physiotherapie – Doppelerfolg vor dem VG Münster

Ausweislich der heute bei mir eingegangen Beschlüsse des VG Münster konnte ich einen Doppelerfolg in zwei Eilrechtsschutzverfahren erzielen. Die Mandanten hatten mich beauftragt, weil sie ausweislich der streitgegenständlichen Bescheide der Stadt Münster die staatliche Prüfung in der Physiotherapie endgültig nicht bestanden hatten.

In beiden Fällen hatten die Mandanten Teile der mündlichen Prüfung wiederholt und dabei nach der Einschätzung des (jeweils identisch besetzten) Prüfungsausschusses erneut unzureichende Leistungen erbracht. Einen der beiden Mandanten habe ich bereits im Widerspruchsverfahren vertreten, in dem ich unter anderem gerügt habe, dass das Bewertungsverfahren nicht entsprechend den Bestimmungen der einschlägigen Prüfungsordnung durchgeführt worden ist.

Beide Mandanten haben zudem fachliche Einwände gegen die Bewertung Ihrer Leistungen erhoben. Die Prüferinnen und Prüfer haben in deren Lichte die Bewertung überdacht, an dieser aber jeweils unter Zurückweisung der Bewertungsrügen festgehalten.

Auch die von mir erhobenen formellen Bewertungsrügen (die der von mir im Widerspruchsverfahren noch nicht vertretene Mandant nicht erhoben hatte) und damit die Widersprüche insgesamt wurden zurückgewiesen.

Im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage habe ich unter anderem festgestellt, dass in beiden Verfahren (auch) das Überdenkungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, weil jeweils die Stellungnahme der zweiten Fachprüferin bzw des zweiten Fachprüfers fehlte. Daher habe beiden Mandanten zur Erhebung einer Klage und Stellung eines Eilrechtsschutzantrags, gerichtet auf (vorläufige) Wiederholung der mündliche Prüfung, geraten.

Wie sich nun zeigt zu Recht. Denn das VG Münster teilt meine Einschätzung, dass das Überdekungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und hat deshalb zunächst den Eilrechtsschutzanträgen stattgegeben.