Erfolgreiche Ergebnisanfechtung Abschlussprüfung in der Gesundheits-und Krankenpflege

Heute ist bei mir ein Widerspruchsbescheid eingegangen, mit dem das von mir angefochtene streitgegenständliche Ergebnis des endgültigen Nichtbestehens der Abschlussprüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege aufgehoben worden ist.

Ich hatte nach der Prüfung der mir auf meinen Antrag übersandten Prüfungsunterlagen sowie ausführlicher Rücksprache mit meiner Mandantin zum Prüfungsablauf der – streitgegenständlichen – praktischen Prüfung verschiedene Verfahrensfehler gerügt, unter anderem die unzulässige Auswechslung einer ursprünglich bestellten Fachprüferin, einen Verstoß gegen das Zwei-Prüfer-Prinzip sowie die unzulässige partielle Abwesenheit einer Fachprüferin aufgrund eines „Toilettengangs“ gerügt.

Die zuständige Landesschulbehörde in Braunschweig hat allein wegen dieses „Toilettengangs“ der Fachprüferin, während dessen die Prüfung nicht unterbrochen wurde, den Prüfungsbescheid aufgehoben und ist den weiteren von mir erhobenen Rügen deshalb nicht weiter nachgegangen.

Meine Mandantin kann nun die praktische Prüfung ein weiteres Mal ablegen.