Erfolgreiche Abiturergebisanfechtung in Hessen
Mit einem mir heute zugegangenen Widerspruchsbescheid ist dem Widerspruch meiner Mandantin gegen das (wiederholte) Nichtbestehen der Abiturprüfung in Hessen ganz überwiegend stattgegeben worden. Ich hatte mit meiner Widerspruchsbegründung unter anderem gerügt, dass die Bewertung der von meiner Mandantin in den mündlichen (Nach-)Prüfungen erbrachten Prüfungsleistungen nicht hinreichend begründet worden ist. Das zuständige Regierungspräsidium teilt dieses Rechtsauffassung. Infolgedessen kann meine Mandantin nun alle mündlichen Abiturprüfungen wiederholen.