Erfolg vor dem VG Düsseldorf in einer Rücktrittssache

Heute habe ich die Mitteilung des VG Düsseldorf erhalten, dass die beklagte Universität dem Vergleichsvorschlag des Gerichts zugestimmt hat, nach dem die Mandantin, der wegen des Verlust des Prüfungsanspruchs die Exmatrikulation drohte, einen weiteren Prüfungsversuch erhält. Grund des Rechtsstreits war ein von der Universität nicht anerkannter Prüfungsrücktritt meiner Mandantin, den sie wegen einer unerkannten Depression nachträglich erklärt hatte. Ich bin von der Mandantin beauftragt wordenn, nachdem ihr Widerspruch gegen die streitgegenständliche Prüfungsentscheidung unter Nichtanerkennung des erklärten Rücktritts zürückgewiesen worden war. Nach Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage habe ich diese erhoben und zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt, der auf die vorläufige Zulassung meiner Mandantin zu einer weiteren Prüfungswiederholung gerichtet war. Das Gericht folgte meiner Argumentation, dass die Voraussetzungen des nachträglich erklärten Rücktritts vorliegen dürften und schlug zur Erledigung des Hauptsache- und vorläufigen Rechtsschutzverfahrens den Abschluss des nun vorliegenden Vergleichs vor.