Erfolg vor dem OVG Lüneburg – Prüfungsrücktritt anerkannt

Erneut konnte ich in einem Rechtsstreit um die Anerkennung eines Prüfungsrücktritts von einem Abschnitt einer ärztlichen Prüfung, diesmal vor dem OVG Lüneburg, einen Erfolg für meinen Mandanten erzielen. Mein Mandant hatte eine „schwierige Prüfungsvita“ und musste in der Vergangenheit wiederholt den Rücktritt von der Prüfung erklären, zumeist wegen einer akuten Depression. Bei allen Rücktritten von der Prüfung hatte der Gegner stets die ärztliche Atteste meines Mandanten anerkannt, die meist in einem Satz, selten in zwei Sätzen, pauschal Prüfungsunfähigkeit bescheinigten und den Anforderungen der Rechtsprechung eigentlich nicht genügten. Den zuletzt erklärten Rücktritt, bei dem mein Mandant wiederum ein solches nichtssagendes Attest vorlegte, erkannte der Gegner nicht an, obwohl er das gleichlautende Attest bei dem zuvor erklärten Rücktritt noch als ausreichend angesehen hatte. Das Attest wurde nun als unzureichend angesehen und zudem ein Dauerleiden behauptet. Der Widerspruch meines Mandanten wurde zurückgewiesen. Gegen den Ursprungsbescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides habe ich Klage erhoben und zudem einen Eilrechtsschutzantrag, gerichtet auf vorläufige Zulassung zur Wiederholungsprüfung, gestellt. Das VG Braunschweig hat meinen Antrag abgewiesen mit dem Argument, dass mein Mandant es gewöhnt sei, sein Prüfungswissen ständig zu konversieren und zu aktualisieren, sodass es bereits an der Eilbedürftigkeit der Entscheidung fehle. Das OVG Lüneburg hat meine grundsätzlichen Gegenargumente als durchschlagend erachtet, die Entscheidung des VG Braunschweig abgeändert und meinen Mandanten zur Prüfung zugelassen.

Zum Beschluss des OVG Lüneburg vom 29.10.2021