(Absehbarer) Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Gießen

Ich hatte heute einen angenehmen Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht in Gießen. In einem seit schon neun (!) Jahren andauernden Prüfungssrechtsstreit deutet sich nach dem Verlauf der Verhandlung nun ein endgültiger Erfolg an.

Ursprünglich begehrte mein Mandant die Verbesserung seiner in der staatlichen Physiotherapeutenprüfung erzielten Note.

Während des Widerspruchsverfahrens stellte die Behörde aber einen Fehler bei der Notenberechung fest und erklärte im Rahmen eines „Abhilfebescheides“ die Prüfung für nicht bestanden. Diesen Bescheid habe ich vor dem zunächst zuständigen Verwaltungsgericht Kassel erfolgreich angefochten. Die Aufhebung desselben erfolgte wegen einer von der Behörde nicht durchgeführten, aber erforderlichen Anhörung vor Erlass der verbösernden Entscheidung. Diese Anhörung wurde aber nachgeholt und es erging ein neuer Bescheid mit demselben Inhalt, der nun vor dem Verwaltungsgericht Gießen streitgegenständlich war.

In der heutigen mündichen Verhandlung hat sich das Verwaltungsgericht Gießen unter anderem meiner Rechtsauffassung angeschlossen, dass der angefochtene Bescheid wegen einer unterbliebenen Ermessensbetätigung rechtswidig ist.

Der Ausgangsbescheid hat noch zu weiteren, teils noch aktuellen Rechtsstreitigkeiten geführt, unter anderem einer erfolgreichen Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof Hessen (Beschluss des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 09.08.2017 – P. St. 2609).

Es würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen, den Fall in all seinen Facetten zu schildern. Dies wird aber perspektivisch in einer geplanten Publikation geschehen.