Mein Profil

Persönlicher Werdegang

Ich wurde am 15.11.1976 in Stade geboren. Hier wuchs ich auch auf und besuchte die Schule. Meine Schulausbildung endete 1996 mit dem Abitur am Gymnasium Athenaeum in Stade. Anschließend leistete ich meinen Zivildienst im Krankenhaus Stade.

1997 zog ich nach Hamburg und begann dort 1998 mein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Während meines Studiums remonstrierte ich mehrmals und erfolgreich gegen die Bewertung studienbegleitend erbrachter Prüfungsleistungen und kam so erstmals mit dem Prüfungsrecht in Kontakt.

Mein Studium schloss ich 2002 erfolgreich mit der 1. jur. Staatsprüfung ab. Allerdings verpasste ich knapp die angestrebte Abschlussnote „vollbefriedigend“. Diese Note erhielt ich aber noch nach einer selbstständig und erfolgreich durchgeführten Prüfungsanfechtung, mit der es mir gelungen war, die Neubewertung meiner Hausarbeit (die damals noch Bestandteil der 1. jur. Staatsprüfung war) durch andere Prüfer durchzusetzen, die zu einem besseren Ergebnis führte.

Im Dezember 2003 trat ich im Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichtes Schleswig in den juristischen Vorbereitungsdienst ein, den ich im Landgerichtsbezirk Lübeck absolvierte. Dabei setze ich den Schwerpunkt meiner Ausbildung auf das Öffentliche Recht. Für meine Wahlpflichtstation wählte ich das Verwaltungsgericht in Stade und im Rahmen meiner Wahlstation war ich bei einem auf Prüfungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Hamburg tätig.

Den juristischen Vorbereitungsdienst schloss ich 2006 mit dem Bestehen der 2. jur. Staatsprüfung vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt in Hamburg erfolgreich ab. Auch hier habe ich aber das Prüfungsergebnis angefochten und konnte mir die Möglichkeit der Wiederholung der mündlichen Prüfung erstreiten, da ein Prüfer infolge seiner Schwerhörigkeit Antworten der Prüflinge nicht vernahm oder diese dem falschen Prüfling zuordnete.

Promotion 2015

Gleich in den ersten Jahren meiner anwaltlichen Tätigkeit im Prüfungsrecht wurde ich mit einer ganzen Reihe von ungeklärten oder meines Erachtens nicht richtig gelösten prüfungsrechtlichen Frage- bzw. Problemstellungen konfrontiert.

Daher und aufgrund meiner ausgeprägten Neigung zu wissenschaftlicher Tätigkeit fasste ich den Entschluss, diesen parallel zu meiner anwaltlichen Tätigkeit in einer Dissertation zu dem Thema „Möglichkeiten und Grenzen der Anfechtbarkeit juristischer (Staats-)Prüfungen“ nachzugehen.

Mit der Anfertigung meiner Dissertation begann ich im Jahre 2010. Ab dem Jahre 2012 wurde die Dissertation von Prof. Dr. Müller-Terpitz, seinerzeit Universität Passau, jetzt Universität Mannheim, betreut. Nach dem Abschluss des Promotionsverfahrens mit der Disputation am 22.12.2015 bin ich von der Universität Passau zum Dr. jur. promoviert worden.

Parallel zur Anfertigung der Dissertation ist eine ganze Reihe von Publikationen zu prüfungs- und verwaltungs-(prozess)rechtlichen Themen entstanden. Ich werde auch zukünftig wissenschaftliche Aufsätze zum Prüfungs-, Verwaltungs-(prozess-) und Verfassungsrecht in der Hoffnung verfassen, damit zur Fortentwicklung des jeweiligen Rechts beizutragen.

Spezialist für Prüfungsrecht

Ich bin seit Anbeginn meiner anwaltlichen Tätigkeit und damit nun schon seit über 13 Jahren im Prüfungsrecht tätig.

Während dieser Zeit habe ich eine praktische Erfahrung aus nunmehr weit über 1000 Prüfungsanfechtungen sowie weiteren prüfungsrechtlichen Mandaten gesammelt und – durch meine Fachpublikationen nachgewiesene – vertiefte theoretische (Spezial-)Kenntnisse im Prüfungsrecht erworben.

Daher bin ich ein absoluter Spezialist für Prüfungsrecht geworden und darf mich als solcher bezeichnen.

Dies hat mir der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am 10.06.2015 ergangenen Beschluss (Az.: 22 C 14.2131, juris, Rn. 15) mit den folgenden Erwägungen bestätigt:

Dieser hohe Grad an Spezialisierung auf einem sehr begrenzten, aber gerade im Rechtsstreit des Klägers einschlägigen rechtlichen Bereich unterscheidet den vom Kläger mandatierten Rechtsanwalt von denjenigen Anwälten am Sitz des vorliegend angerufenen Verwaltungsgerichts, von deren Internetauftritt das Verwaltungsgericht Ausdrucke zu den Akten des Kostenverfahrens genommen hat. Die Überlegung ist naheliegend, dass mit der gewählten Beschränkung der rechtsanwaltlichen Betätigung auf wenige Rechtsbereiche eine relative Zunahme der „Fallzahlen“ und – bis zu einem gewissen Grad – auch vertiefte Spezialkenntnisse und eine umfassende praktische Erfahrung und Routine einhergehen müssen. Ein gewisses Verhandlungsgeschick und eine gewisse Erfolgsquote dürften gleichfalls typischerweise zu erwarten sein, wenn der betreffende Rechtsanwalt, der sich auf ein so schmales Berufsfeld beschränkt, von seiner Berufstätigkeit seinen Lebensunterhalt sichern will.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im Prüfungsrecht bin ich mit den Sorgen und Nöten der Prüflinge, die von einer negativen Prüfungsentscheidung betroffen sind und deren Anfechtung erwägen, hinreichend vertraut.

Ich kenne einen Großteil der jeweils zuständigen Prüfungsämter und deren Verwaltungspraxis und habe bereits bei fast allen Verwaltungsgerichten in Deutschland Prozesse geführt und Gerichtstermine wahrgenommen.

Daher kenne ich die jeweiligen Besonderheiten und kann die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung auch unter ihrer Berücksichtigung präzise einschätzen.