Prüfungsrecht/Prüfungsanfechtung
Es gibt kaum einen Beruf, der ohne den Nachweis des Bestehens einer berufsbezogenen Prüfung ergriffen werden kann. Da liegt es auf der Hand, welche Konsequenzen das Nichtbestehen insbesondere einer letztmaligen Wiederholungsprüfung für den jeweiligen Kandidaten hat. Gerade die Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen einer Abschlussprüfung lässt Lebensträume platzen und die gesamte Energie, die in den prägenden Lebensabschnitt der Berufsausbildung und die mehr oder wenige intensive Prüfungsvorbereitung investiert wurde, scheint rückblickend sinnlos aufgewendet. Aber häufig entscheidet nicht nur die existenzielle Frage des Bestehens oder Nichtbestehens einer Prüfung über das berufliche Fortkommen, sondern auch die jeweils erzielte Note in der Abschlussprüfung. So sehen sich insbesondere Juristen mit der Tatsache konfrontiert, dass bei dem Verfehlen bestimmter Notenziele der Zugang zu dem gewünschten juristischen Beruf faktisch verschlossen sein kann. Manch einer kann nach einem gelungenen 1. Staatsexamen noch vom Staatsdienst träumen, muss sich dann aber nach einem durchschnittlich bestandenen 2. Staatsexamen ganz anders orientieren.
Gerade deshalb lohnt es sich, sowohl hier als auch bei anderen Prüfungen nach den Ursachen für das Nichtbestehen einer Prüfung oder für das Verfehlen eines bestimmten Notenziels zu fragen. Notwendigerweise können diese Ursachen nur in dem allzu menschlichen Phänomen liegen, dass auf der einen oder anderen Seite Fehler gemacht worden sind. Meine Erfahrungen, die ich insbesondere bei Anfechtungen des 1. und 2. Staatsexamens gesammelt habe, zeigen, dass Ursache meist Fehler auf beiden Seiten sind.
- Ist allein Ihre schlechte Handschrift zum Anlass genommen worden, Ihnen ein „mangelhaft“ zu geben?
- Sie haben einen nachweislich vertretbaren Lösungsweg eingeschlagen, aber Ihre Lösung wird als falsch angesehen?
- Sarkastische Prüferbemerkungen bezüglich Ihrer Antworten haben Sie in der mündlichen Prüfung völlig entmutigt?
Ich nehme Einsicht in Ihre Prüfungsakte und überprüfe anhand dieser und Ihrer Angaben, ob Ihre Prüfungsnote das Resultat eines ordnungsgemäßen Prüfungsverfahrens ist, insbesondere, ob die von Ihnen gegebenen Antworten zu Unrecht als falsch bewertet worden sind.
Ich lege - wenn nötig - bei dem jeweiligen Prüfungsamt oder der sonstigen öffentlich-rechtlichen Institution, die die Prüfung abgenommen hat, Widerspruch ein und vertrete Sie sowohl in diesem als auch ggf. im gerichtlichen Verfahren.