Kanzleiprofil
Nach § 1 Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist der Rechtsanwalt der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Ähnlich umfassend wird das Aufgabenfeld des Rechtsanwalts in § 3 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) definiert.
Eine Beratung und Vertretung in
allen Rechtsgebieten, wie sie hier angedacht ist, dürfte in den seltensten Fällen dem Wunsch des jeweiligen Anwalts
entsprechen. Angesichts der nach wie vor zunehmenden Komplexität der Materien ist es zudem kaum möglich, auf allen
Rechtsgebieten über so viel Wissen zu verfügen, dass eine gleich qualifizierte Beratung in allen Bereichen gewährleistet
ist, die Sie als Mandant erwarten dürfen.
Eine Spezialisierung und Konzentration der anwaltlichen Beratung auf bestimmte Rechtsgebiete, wie sie schon lange zu beobachten ist, erscheint daher nur folgerichtig und unabdingbar, um Ihren Ansprüchen gerecht zu werden.
Der bereits zitierte § 3 BORA spricht in seinem Absatz 3 auch u.a. davon, dass es die Aufgabe des Rechtsanwalts sei, seine Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
Dem hier angesprochenen Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern, das im Wesentlichen im Grundgesetz - unserer Verfassung - und dem allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht als dem „konkretisiertem Verfassungsrecht“ [Zitat von Fritz Werner, dritter Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes] geregelt ist, galt von dem Beginn meiner Ausbildung an mein besonderes Interesse.
Welche Befugnisse hat der Staat gegenüber seinen Bürgern, auf welche Rechte kann sich der Bürger gegenüber dem Staat berufen? Fragen, auf die man vielfach Antworten in den zahlreichen verwaltungsrechtlichen Gesetzen als Teil des sogenannten „Öffentlichen Rechts“ (als Abgrenzung zum Zivil- und Strafrecht) finden kann.
Auch nach dem Abschluss meines Studiums habe ich mein Interesse für dieses Rechtsgebiet durch die Wahl entsprechender Stationen während meines Referendariats - u. a. beim Verwaltungsgericht in Stade und in der Kanzlei am Speersort, Hamburg (RA Hansen) - dokumentiert.
Und jetzt war es nur folgerichtig, eine im Schwerpunkt öffentlich-rechtlich ausgerichtete Kanzlei zu gründen, wobei mein besonderes Interesse dem Teilbereich Prüfungsrecht/Prüfungsanfechtung gilt und ich hier schwerpunktmäßig tätig bin.